Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

In bestimmten Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Krankenfahrten. Dazu zählen zum Beispiel:

Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus

Ambulante Behandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt (z.B. Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung)

Fahrten zur Reha oder zur ambulanten Operation

Wichtig:
Für die Kostenübernahme benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung ("Verordnung einer Krankenbeförderung") und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

So funktioniert es:

Arztbescheinigung ("Verordnung einer Krankenbeförderung") einholen.

Genehmigung der Fahrt bei Ihrer Krankenkasse einholen (bei ambulanten Behandlungen).

Bei Fahrtantritt Verordnung und Genehmigung bereithalten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Abrechnung oder bei der Vorbereitung Ihrer Krankenfahrt!

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